Im Rahmen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung beraten wir eine vermögende Mandantin bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs unter Beachtung des IDW Standards S 13: „Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht“.
fm_admin15. Oktober 2020