Im Rahmen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung beraten wir eine vermögende Mandantin bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs unter Beachtung des IDW Standards S 13: „Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht“.

Franz &
Mußotter

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